TIPS regarding a missing child? Call 113

Die Polizei Luxemburg wird nur dann einen AMBER Alert auslösen, wenn das Leben eines entführten oder verschwundenen Minderjährigen unmittelbar gefährdet ist (AMBER Alert), oder wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dieses Kind einer unmittelbaren Gefahr und/oder einem erheblichen Schadensrisiko ausgesetzt ist, welche sofortiges Handeln erfordern (beunruhigendes Verschwinden eines Minderjährigen).

AMBER Alert Luxemburg sendet ausschlieβlich sogenannte AMBER Alert aus, sowie gegebenenfalls Informationen bezüglich des beunruhigenden Verschwindens eines Kindes.

AMBER Alerts

Ein AMBER Alert ist eine Notfallmeldung, welche landesweit ausgesendet wird, wenn die Polizei befürchtet, dass das Leben eines entführten oder vermissten Kindes unmittelbar gefährdet ist.

Differenzierungsmerkmale

Auf Beschluss des Staatsanwalts ist die Polizei Luxemburg zuständig, um im Einzelfall eine AMBER Alert – Meldung auszusenden, vorausgesetzt folgende Kriterien sind erfüllt:

  • Das Kind wurde (aller Wahrscheinlichkeit nach) von einer oder mehreren unbekannten Personen entführt, oder es ist verschwunden und sein Leben einer unmittelbaren Gefahr ausgesetzt;
  • Das Opfer ist minderjährig (unter 18 Jahren) ;
  • Die über das Opfer vorliegenden Informationen sind ausreichend, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, das vermisste Kind durch einen AMBER Alert wiederzufinden, bspw. ein Foto, Informationen den Entführer oder das für die Entführung benutzte Fahrzeug betreffend;
  • Der AMBER Alert wird schnellstmöglich nach der Entführung oder dem Verschwinden des Kindes ausgelöst.

Frühwarnung durch die Medien

Wird ein AMBER Alert ausgelöst, so wird ein Foto des vermissten Kindes unverzüglich landesweit verbreitet, sei es im Fernsehen, auf den Informationstafeln auf Autobahnen und anderen Anzeigetafeln, sowie auf diversen Internetseiten.

Beunruhigende Vermisstenfälle Minderjähriger

Das Frühwarnsystem kann zum Teil auch genutzt werden, um Kinder wiederzufinden, deren Verschwinden als beunruhigend eingestuft werden muss. Das Verschwinden eines Minderjährigen gilt als beunruhigend, wenn konkrete Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass das Kind einer unmittelbaren Gefahr oder einem erheblichen Schadensrisiko ausgesetzt ist, welche sofortiges Handeln erfordern. Auf Beschluss des Staatsanwalts kann die Polizei die Bevölkerung über das Verschwinden informieren.

In solchen Fällen kann das AMBER Alert – System genutzt werden, um die Bevölkerung auf den Vermisstenfall aufmerksam zu machen. Informationen, die das Kind und/oder dessen Verschwinden betreffen, können landesweit verbreitet oder nur an bestimmte Gruppen oder Regionen übermittelt werden (z. B. Zugpersonal, Transportbereich).

AMBER Alert und beunruhigende Vermisstenfälle Minderjähriger

AMBER Alert Luxemburg sendet ausschlieβlich sogenannte AMBER Alert aus, sowie gegebenenfalls Informationen bezüglich des beunruhigenden Verschwindens eines Kindes. Die Polizei nutzt das AMBER Alert – System nur in jenen Fällen, in denen das Leben eines entführten oder vermissten Kindes unmittelbar gefährdet ist (AMBER Alert), oder wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Kind einer unmittelbaren Gefahr oder einem erheblichen Schadensrisiko ausgesetzt ist, welche sofortiges Handeln erfordern (beunruhigendes Verschwinden eines Minderjährigen).

Vermisste Minderjährige

Jedes Jahr verschwinden viele Minderjährige. Die meisten von ihnen können nach kurzer Zeit wiedergefunden werden. Verschwindet ein Minderjähriger, muss die Polizei beurteilen und abschätzen, wie groβ die Gefahr für Leib und Leben des Kindes ist, um dann zu entscheiden, welche Maβnahmen zu treffen sind. AMBER Alert Luxemburg sendet ausschlieβlich sogenannte AMBER Alert aus, sowie gegebenenfalls Informationen bezüglich des beunruhigenden Verschwindens eines Kindes.

Die Polizei nutzt das AMBER Alert – System nur in jenen Fällen, in denen das Leben eines entführten oder vermissten Kindes unmittelbar gefährdet ist (AMBER Alert), oder wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Kind einer unmittelbaren Gefahr oder einem erheblichen Schadensrisiko ausgesetzt ist, welche sofortiges Handeln erfordern (beunruhigendes Verschwinden eines Minderjährigen).